Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-43-2015

Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?

Kurze Antwort

Ja, die jagdausübungsberechtigte Person darf Wildkaninchen grundsätzlich ohne behördliche Erlaubnis mit Decknetzen bejagen.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)grundsätzlich nein
  • C)Er benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde.
  • D)ja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen
Erklärung

Die Frettier- bzw. Netzjagd auf Wildkaninchen ist eine zulässige Jagdart und bedarf keiner besonderen Genehmigung der Jagdbehörde. Allgemeine Tierschutz- und Jagdzeitregelungen sind dennoch einzuhalten.

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