Kurze Antwort
Ja, die jagdausübungsberechtigte Person darf Wildkaninchen grundsätzlich ohne behördliche Erlaubnis mit Decknetzen bejagen.
Die Frettier- bzw. Netzjagd auf Wildkaninchen ist eine zulässige Jagdart und bedarf keiner besonderen Genehmigung der Jagdbehörde. Allgemeine Tierschutz- und Jagdzeitregelungen sind dennoch einzuhalten.
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