Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-34-2015

Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?

Kurze Antwort

Ja, die Jagdgenossenschaft darf die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks grundsätzlich auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)grundsätzlich nein
  • C)nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
  • D)nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden
Erklärung

Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung. Dabei kann sie die Verpachtung gemäß § 10 Abs. 1 BJagdG auf die eigenen Jagdgenossen beschränken.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten