Kurze Antwort
Ja, Füchse dürfen im Januar auch an einer Fütterung erlegt werden.
Der Fuchs hat keine Schonzeit im Januar und darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bejagt werden. Ein Abschuss an der Fütterung ist zulässig, sofern Sicherheits- und Tierschutzvorgaben eingehalten werden.
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