Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-44-2015

Darf ein Fuchs im Januar an einer Fütterung geschossen werden?

Kurze Antwort

Ja, Füchse dürfen im Januar auch an einer Fütterung erlegt werden.

  • A)nein
  • B)ja, wenn der Abschuss vor dem 15.Januar erfolgt
  • C)ja
  • D)ja, aber nur dann, wenn kein Schnee liegt
Erklärung

Der Fuchs hat keine Schonzeit im Januar und darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bejagt werden. Ein Abschuss an der Fütterung ist zulässig, sofern Sicherheits- und Tierschutzvorgaben eingehalten werden.

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