Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-118-2015

Darf ein Jagdscheininhaber zur Wildbeobachtung ein Nachtsichtgerät verwenden, das NICHT zur Montage auf einer Schusswaffe bestimmt ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur, wenn er keine Waffe führt
  • D)ja, aber nur ab einer Stunde nach Sonnenuntergang

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