Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-21-2015

Darf ein Treiber, der keinen Jagdschein besitzt, bei einer Drückjagd ein Stück Schalenwild aufbrechen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, unter Aufsicht eines Jagdscheininhabers.

  • A)ja, wenn das Stück im Treiben verendet ist
  • B)grundsätzlich nein
  • C)ja, unter Aufsicht eines Jagdscheininhabers
  • D)ja, aber nur dann, wenn ihm ein anderer Treiber ohne Jagdschein behilflich ist

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