Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-19-2015

Darf ein vom Auto überfahrenes Haushuhn zum Luderplatz gebracht werden?

Kurze Antwort

Nein, ein vom Auto überfahrenes Haushuhn darf nicht zum Luderplatz verbracht werden.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, wenn die Innereien entfernt wurden
  • D)ja, wenn es zerlegt wurde
Erklärung

Unfalltiere, die nicht durch Erlegen zu Tode kamen, dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwertet werden; zudem birgt Straßenfallwild hygienische Risiken. Aasfutter aus solchen Quellen ist wildbrethygienisch unzulässig und zu unterlassen.

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