Kurze Antwort
Nein, ein vom Auto überfahrenes Haushuhn darf nicht zum Luderplatz verbracht werden.
Unfalltiere, die nicht durch Erlegen zu Tode kamen, dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwertet werden; zudem birgt Straßenfallwild hygienische Risiken. Aasfutter aus solchen Quellen ist wildbrethygienisch unzulässig und zu unterlassen.
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