Kurze Antwort
Ja, mit Bracken darf auf einer Fläche von 500 Hektar eine Stöberjagd ausgeübt werden.
Die gesetzliche Mindestfläche von 1.000 Hektar gilt für das Brackieren, nicht für die Stöberjagd. Daher ist die Stöberjagd mit Bracken auch auf 500 Hektar zulässig.
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