Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-47-2015

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von 500 Hektar die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, aber nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
  • D)ja, wenn der Hund eine entsprechende Prüfung bestanden hat

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