Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-47-2015

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von 500 Hektar die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Ja, mit Bracken darf auf einer Fläche von 500 Hektar eine Stöberjagd ausgeübt werden.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, aber nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
  • D)ja, wenn der Hund eine entsprechende Prüfung bestanden hat
Erklärung

Die gesetzliche Mindestfläche von 1.000 Hektar gilt für das Brackieren, nicht für die Stöberjagd. Daher ist die Stöberjagd mit Bracken auch auf 500 Hektar zulässig.

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