Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-48-2015

Darf Schalenwild mit Pfeil und Bogen erlegt werden?

Kurze Antwort

Nein, Schalenwild darf nicht mit Pfeil und Bogen erlegt werden.

  • A)nein
  • B)Ja, wenn die Auftreffenergie des Pfeils mindestens 1000 Joule beträgt.
  • C)nur Rehwild
  • D)Ja, aber nur dann, wenn es das zweite Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Erklärung

Nach § 19 Bundesjagdgesetz ist es verboten, mit Pfeilen auf Schalenwild zu schießen. Eine bestimmte Auftreffenergie oder das Alter des Wildes ändert daran nichts.

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