Kurze Antwort
Nein, Schwarzwild darf in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um genehmigte Fütterungen nicht erlegt werden.
An Fütterungen gilt ein Erlegungsverbot im 200-Meter-Umkreis, um Äsungsplätze nicht in Schussfelder zu verwandeln und Wild nicht an Lockwirkung mit Jagddruck zu gewöhnen. Ausnahmen für Frischlinge oder Überläufer bestehen hier nicht.
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