Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-3-2015

Darf Schwarzwild in einer Entfernung unter 200 Metern von Fütterungen (durch die untere Jagdbehörde genehmigt und keine Kirrung) erlegt werden?

Kurze Antwort

Nein, Schwarzwild darf in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um genehmigte Fütterungen nicht erlegt werden.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur Frischlinge
  • D)nur Frischlinge und Überläufer
Erklärung

An Fütterungen gilt ein Erlegungsverbot im 200-Meter-Umkreis, um Äsungsplätze nicht in Schussfelder zu verwandeln und Wild nicht an Lockwirkung mit Jagddruck zu gewöhnen. Ausnahmen für Frischlinge oder Überläufer bestehen hier nicht.

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