Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-3-2015

Darf Schwarzwild in einer Entfernung unter 200 Metern von Fütterungen (durch die untere Jagdbehörde genehmigt und keine Kirrung) erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur Frischlinge
  • D)nur Frischlinge und Überläufer

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