Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-209-2015

Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist.

  • A)ja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist
  • B)grundsätzlich ja, ohne Einschränkung
  • C)ja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet
  • D)nein

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