Rheinland-Pfalz1: WildRP-RP1-42-2015

Der Bezugszeitpunkt für die Ermittlung des Frühjahrsbestands ist der ...

Kurze Antwort

Der Bezugszeitpunkt für die Ermittlung des Frühjahrsbestands ist der 1. April.

  • A)1. Januar.
  • B)1. April.
  • C)1. Juni.
  • D)1. Oktober.
Erklärung

Am 1. April beginnt das Jagdjahr; unser Wild „wird ein Jahr älter“. Dieser Stichtag dient revierübergreifend als einheitliche Grundlage zur Bestandsaufnahme nach dem Winter.

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