Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-227-2015

Der Erhaltungszustand einer Wildart ist als günstig zu betrachten, wenn ...

Kurze Antwort

Ein günstiger Erhaltungszustand liegt vor, wenn die Population langfristig lebensfähig ist, ihr natürliches Verbreitungsgebiet nicht abnimmt und ausreichend Lebensraum für ihr dauerhaftes Überleben vorhanden ist.

  • A)aufgrund der Daten über die Populationsdynamik des Wildes anzunehmen ist, dass dieses ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem es angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird.
  • B)durch die jagdausübungsberechtigte Person aufgrund der jährlich zu erstellenden Abschussliste und Wildnachweisung die nachhaltige Nutzung belegt werden kann.
  • C)das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird
  • D)ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Population zu sichern.
Erklärung

Diese drei Kriterien sichern Populationsstabilität: tragfähige Populationsdynamik, stabile Areale und genügend geeigneter Lebensraum. Eine bloße Abschussliste belegt das nicht und ist daher kein Kriterium.

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