Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-58-2015

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?

Kurze Antwort

Richtig sind: Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen. und Er muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

  • A)Er muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
  • B)Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  • C)Er muss innerhalb drei Monaten die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  • D)Er muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

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