Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-58-2015

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?

Kurze Antwort

Er muss vor dem Kauf einen Voreintrag für die Kurzwaffe in seine Waffenbesitzkarte eintragen lassen und die erworbene Waffe innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde eintragen lassen.

  • A)Er muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
  • B)Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  • C)Er muss innerhalb drei Monaten die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  • D)Er muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Erklärung

Für den Erwerb einer Kurzwaffe ist ein behördlicher Voreintrag mit Modell und Kaliber erforderlich. Nach dem Kauf muss die Kurzwaffe innerhalb von 14 Tagen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten