Kurze Antwort
Er muss vor dem Kauf einen Voreintrag für die Kurzwaffe in seine Waffenbesitzkarte eintragen lassen und die erworbene Waffe innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde eintragen lassen.
Für den Erwerb einer Kurzwaffe ist ein behördlicher Voreintrag mit Modell und Kaliber erforderlich. Nach dem Kauf muss die Kurzwaffe innerhalb von 14 Tagen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
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