Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-215-2015

Der Jäger führt eine Waffe,

Kurze Antwort

Ein Jäger führt eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.

  • A)wenn er die tatsächliche Gewalt über sie einem anderen einräumt.
  • B)wenn er die tatsächliche Gewalt innerhalb seiner Wohnung oder Geschäftsräume ausübt.
  • C)wenn er die tatsächliche Gewalt über sie innerhalb seines befriedeten Besitztums ausübt.
  • D)wenn er die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
Erklärung

Das Führen bezeichnet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb dieser geschützten Bereiche. Innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums liegt kein Führen im waffenrechtlichen Sinne vor.

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