Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-175-2015

Der Jagdleiter hat auf einer Drückjagd den Kugelschuss ins Treiben auf einem Stand erlaubt; was ist vor der Schussabgabe zu beachten?

Kurze Antwort

Es darf niemals in Richtung von Personen angeschlagen oder geschossen werden, und der vom Jagdleiter/Ansteller vorgegebene Schussbereich ist strikt einzuhalten.

  • A)Die Nachbarn sind durch Zeichen zu verständigen.
  • B)Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden
  • C)Der vom Jagdleiter oder Ansteller vorgegebene Schussbereich ist einzuhalten.
  • D)Vor Anblasen des Treibens darf auf keinen Fall geschossen werden.
Erklärung

Auch bei erlaubtem Schuss ins Treiben gilt oberste Sicherheit: Personenrichtung ist tabu (§ UVV Jagd). Zudem begrenzen die zugewiesenen Schusssektoren den sicheren Kugelfang und müssen unbedingt beachtet werden.

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