Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-100-2015

Der Jagdpachtvertrag mit einem Jäger läuft aus und wird nicht mehr verlängert. Stattdessen wird mit einem anderen Jäger ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen. Innerhalb welchen Zeitraumes muss der bisherige Pächter seine Jagdeinrichtungen entfernen?

Kurze Antwort

Richtig ist: unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses.

  • A)spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Pachtverhältnisses
  • B)unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses
  • C)spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses
  • D)Es besteht keine Pflicht die alten Jagdeinrichtungen zu entfernen, da sie der neue Pächter wieder verwenden kann.

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