Kurze Antwort
Versichert sind Treiber, Helfer beim Bau von Reviereinrichtungen sowie Berufsjäger und angestellte Jagdaufseher.
Der Versicherungsschutz umfasst Beschäftigte und Personen, die ohne Arbeitsvertrag wie Beschäftigte tätig werden. Jagdgäste sind hingegen nicht über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert.
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