Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-143-2015

Der Revierinhaber muss Beiträge an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft entrichten. Wer ist damit durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert?

Kurze Antwort

Versichert sind Treiber, Helfer beim Bau von Reviereinrichtungen sowie Berufsjäger und angestellte Jagdaufseher.

  • A)Jagdgäste
  • B)Treiber
  • C)Helfer beim Bau von Reviereinrichtungen
  • D)Berufsjäger und angestellte Jagdaufseher
Erklärung

Der Versicherungsschutz umfasst Beschäftigte und Personen, die ohne Arbeitsvertrag wie Beschäftigte tätig werden. Jagdgäste sind hingegen nicht über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert.

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