Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-182-2015

Der Steinadler gehört ...

Kurze Antwort

Richtig sind: in Rheinland-Pfalz nicht mehr zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. und zu den Greifen.

  • A)zu den ausgestorbenen Tierarten in Deutschland.
  • B)zum Schalenwild.
  • C)in Rheinland-Pfalz nicht mehr zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • D)zu den Greifen.

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