Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-214-2015

Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...

Kurze Antwort

Richtig sind: besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen. und wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.

  • A)besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen.
  • B)besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied.
  • C)wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.
  • D)wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet.

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