Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-148-2015

Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des Jagdrechts auf Schwarzwild verpachten. Den Abschuss des Schwarzwildes will sie / er selbst vornehmen. Ist dies zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird
  • D)ja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde

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