Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-145-2015

Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Hundes bittet eine Jägerin / einen Jäger, den Hund, der auf einem einsam gelegenen Bauernhof an der Kette liegt, zu erschießen, weil er dessen Gebell nicht mehr hören kann. Welches Verhalten der Jägerin / des Jägers ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jägerin / der Jäger lehnt den Antrag ab.

  • A)Die Jägerin / der Jäger erschießt den Hund an der Kette.
  • B)Die Jägerin / der Jäger betäubt den Hund zuerst und erschießt ihn dann an der Kette (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).
  • C)Die Jägerin / der Jäger nimmt den Hund mit in seinen Jagdbezirk und erschießt ihn dort, weil die Verwendung von Schusswaffen in befriedeten Bezirken verboten ist.
  • D)Die Jägerin / der Jäger lehnt den Antrag ab.

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