Kurze Antwort
Nein, eine Jägerin oder ein Jäger ist nicht ohne Weiteres berechtigt, den Stier zu erschießen.
Das Erschießen eines Haustieres beziehungsweise Nutztiers fällt nicht ohne Weiteres unter die berechtigte Jagdausübung. Wegen der Gefahr für Menschen und Tiere sind die zuständigen Stellen, insbesondere Polizei oder Tierarzt, einzuschalten.
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