Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-144-2015

Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Stieres bittet eine Jägerin / einen Jäger, den Stier zu erschießen, weil er sich auf der Weide nicht mehr einfangen lässt und dieser eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Ist die Jägerin / der Jäger ohne weiteres dazu berechtigt?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)Ja, aber nur, wenn der Stier mit einer großkalibrigen Jagdwaffe (Büchse mit mind. Kaliber 6,5 Millimeter) erschossen wird; die Verwendung geringerer Munition oder anderer Waffen wäre bei solch großen Tieren nicht tierschutzgerecht.
  • B)Ja, aber der Stier sollte zur Nachtzeit im Scheinwerferlicht erschossen werden, damit keine Passanten gefährdet werden.
  • C)nein
  • D)Ja, aber nur, wenn der Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt wurde (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).

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