Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-220-2015

Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen verpachteten Jagdbezirk beträgt grundsätzlich ...

Kurze Antwort

Richtig ist: 8 Jahre.

  • A)8 Jahre
  • B)in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rehwild im Niederwildrevier 9 Jahre und in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rotwild im Hochwildrevier 12 Jahre.
  • C)10 Jahre
  • D)12 Jahre

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