Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-98-2015

Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen verpachteten Jagdbezirk mit ständigem Hochwildvorkommen beträgt grundsätzlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: 8 Jahre.

  • A)8 Jahre
  • B)9 Jahre
  • C)10 Jahre
  • D)12 Jahre

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