Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-134-2015

Die Hege des Wildes als gesetzliche Pflicht ist verbunden mit dem...

Kurze Antwort

Die gesetzliche Pflicht zur Hege ist mit dem Jagdrecht verbunden.

  • A)Jagdrecht.
  • B)Jagdausübungsrecht.
  • C)Tierschutzrecht.
  • D)Naturschutzrecht.
Erklärung

Nach § 1 Abs. 1 BJagdG ist die Hegepflicht untrennbar mit dem Jagdrecht verknüpft. Ziel der Hege ist unter anderem die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Sicherung seiner Lebensgrundlagen.

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