Kurze Antwort
Die gesetzliche Pflicht zur Hege ist mit dem Jagdrecht verbunden.
Nach § 1 Abs. 1 BJagdG ist die Hegepflicht untrennbar mit dem Jagdrecht verknüpft. Ziel der Hege ist unter anderem die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
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