Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-62-2015

Die Jagd darf ganzjährig auf Wildkaninchen ausgeübt werden. Ist auch für diese Wildart eine "besondere" Schonzeit gültig?

Kurze Antwort

Richtig ist: In den Setzzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden.

  • A)In den Setzzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden.
  • B)Von April bis Juni dürfen die Jungtiere nicht bejagt werden.
  • C)Bei Temperaturen unter minus 10 Grad Celsius darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
  • D)Nein, es gibt keine besonderen Schonzeiten

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