Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-223-2015

Die (Jagd-)Genossenschaftsversammlung beschließt insbesondere über ...

Kurze Antwort

Die Genossenschaftsversammlung beschließt insbesondere über die Art und das Verfahren der Jagdverpachtung, die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung sowie die Erhebung und Verwendung von Umlagen.

  • A)die Art und Verfahren der Jagdverpachtung.
  • B)den Verkauf von Grundstücken.
  • C)die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung.
  • D)die Erhebung und Verwendung von Umlagen.
Erklärung

Die Jagdgenossenschaft entscheidet über die Nutzung ihres Jagdausübungsrechts und die Verwendung ihrer Einnahmen. Umlagen können zur Deckung eines nicht anderweitig gedeckten Bedarfs erhoben werden.

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