Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-14-2015

Die Jagdgenossenschaft hat noch keinen Jagdvorstand gewählt. Wer nimmt dann bis maximal einer Dauer von 6 Monaten die Geschäfte wahr?

Kurze Antwort

Richtig ist: die (Orts-)Bürgermeisterin oder der (Orts-)Bürgermeister.

  • A)die Verbandsbürgermeisterin oder der Verbandsbürgermeister
  • B)die (Orts-)Bürgermeisterin oder der (Orts-)Bürgermeister
  • C)die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister
  • D)die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse mit dem größten Flächenanteil

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten