Kurze Antwort
Ja, ein laufender Jagdpachtvertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden.
Nach § 11 BJagdG soll die Mindestpachtdauer 9 Jahre betragen, jedoch ist die Verlängerung eines bestehenden Vertrages ausdrücklich auch für kürzere Zeit zulässig. Eine Mindestdauer für die Verlängerung ist nicht vorgeschrieben.
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