Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-109-2015

Die Mindestpachtzeit beträgt eine ganz bestimmte Anzahl von Jahren. Kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber mindestens für 3 Jahre
  • D)ja, aber mindestens für 5 Jahre

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