Kurze Antwort
Die Hegegemeinschaftsversammlung beschließt über die Wahl ihres Vorstandes, die Genehmigung von Haushaltsplan und Jahresrechnung sowie den Erlass und die Änderung der Satzung.
Diese Punkte gehören zu den inneren Angelegenheiten der Hegegemeinschaft. Die Wahl von Kreisjagdmeisterinnen und -meistern liegt hingegen beim Landesjagdverband bzw. dessen Gliederungen, nicht bei der Hegegemeinschaft.
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