Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-215-2015

Die Versammlung der Hegegemeinschaft beschließt u.a. über ...

Kurze Antwort

Die Hegegemeinschaftsversammlung beschließt über die Wahl ihres Vorstandes, die Genehmigung von Haushaltsplan und Jahresrechnung sowie den Erlass und die Änderung der Satzung.

  • A)die Wahl des Vorstandes der Hegegemeinschaft.
  • B)die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung.
  • C)die Wahl der Kreisjagdmeisterinnen und Kreisjagdmeister.
  • D)den Erlass und die Änderung der Satzung.
Erklärung

Diese Punkte gehören zu den inneren Angelegenheiten der Hegegemeinschaft. Die Wahl von Kreisjagdmeisterinnen und -meistern liegt hingegen beim Landesjagdverband bzw. dessen Gliederungen, nicht bei der Hegegemeinschaft.

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