Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-226-2015

Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...

Kurze Antwort

Richtig sind: die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten., Bekanntmachungen vorzunehmen. und die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.

  • A)die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten.
  • B)Bekanntmachungen vorzunehmen.
  • C)den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Hegegemeinschaft zu erstellen.
  • D)die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten