Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-226-2015

Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...

Kurze Antwort

Die vorsitzende Person leitet die Versammlung der Hegegemeinschaft, nimmt erforderliche Bekanntmachungen vor und lässt die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführung führen; die Erstellung von (Teil‑)Abschussplänen gehört nicht zu ihren Kernaufgaben.

  • A)die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten.
  • B)Bekanntmachungen vorzunehmen.
  • C)den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Hegegemeinschaft zu erstellen.
  • D)die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen.
Erklärung

Laut jagdlichem Organisationsrahmen führt der oder die Vorsitzende die Mitgliederversammlung, sorgt für form- und fristgerechte Bekanntmachungen und delegiert die Kassenführung. Abschussplanvorschläge entstehen gemeinschaftlich in der Hegegemeinschaft, nicht allein durch die Vorsitzung.

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