Kurze Antwort
Die vorsitzende Person leitet die Versammlung der Hegegemeinschaft, nimmt erforderliche Bekanntmachungen vor und lässt die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführung führen; die Erstellung von (Teil‑)Abschussplänen gehört nicht zu ihren Kernaufgaben.
Laut jagdlichem Organisationsrahmen führt der oder die Vorsitzende die Mitgliederversammlung, sorgt für form- und fristgerechte Bekanntmachungen und delegiert die Kassenführung. Abschussplanvorschläge entstehen gemeinschaftlich in der Hegegemeinschaft, nicht allein durch die Vorsitzung.
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