Kurze Antwort
Ja, Jagdschutzberechtigte dürfen eine erkennbar wildernde Hauskatze im Scheinwerferlicht erlegen, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt ist.
Das Verbot künstlicher Lichtquellen betrifft die Jagd auf jagdbares Wild. Hauskatzen sind kein jagdbares Wild; im Rahmen des Jagdschutzes ist das Töten wildernder Katzen zulässig, jedoch nur unter Einhaltung der 300‑Meter‑Regel. Regulations may vary depending on the federal state.
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