Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-120-2015

Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild und Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.

  • A)Nein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten
  • B)Ja, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • C)Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild
  • D)Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten