Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-76-2015

Dürfen in Rheinland-Pfalz bei einer Nachsuche auf Schalenwild anerkannte Schweißhundeführer beim Überschreiten der Jagdbezirksgrenzen verschiedener Jagdbezirke ohne Genehmigung der jeweiligen jagdausübungsberechtigten Personen eine Schusswaffe mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur einen fangschusstauglichen Revolver oder eine fangschusstaugliche Pistole
  • D)nur eine kurzläufige Langwaffe (z. B. Stutzen)

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