Kurze Antwort
Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift Jagd ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an einer Nachsuche ausdrücklich untersagt. Das gilt unabhängig von Alter oder Erlaubnis des Jagdleiters.
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