Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-153-2015

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd')?

Kurze Antwort

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.

  • A)ja, ab einem Alter von 12 Jahren
  • B)nur mit Erlaubnis des Jagdleiters
  • C)ab einem Alter von 15 Jahren
  • D)Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
Erklärung

Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift Jagd ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an einer Nachsuche ausdrücklich untersagt. Das gilt unabhängig von Alter oder Erlaubnis des Jagdleiters.

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