Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-116-2015

Dürfen Luftdruckgewehre bis 7,5 Joule innerhalb des eigenen Grundstückes geführt und benutzt werden?

Kurze Antwort

Ja, Luftdruckgewehre bis 7,5 Joule dürfen auf dem eigenen Grundstück benutzt werden, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

  • A)ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
  • B)ja, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
  • C)nein
  • D)nur dann, wenn die Person, die die Waffe führt oder benutzt, über 18 Jahre alt ist
Erklärung

Voraussetzung ist, dass die Waffe entsprechend zugelassen ist und niemand gefährdet wird. Die Begrenzung des Geschossfangs dient der Sicherheit.

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