Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-116-2015

Dürfen Luftdruckgewehre bis 7,5 Joule innerhalb des eigenen Grundstückes geführt und benutzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

  • A)ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
  • B)ja, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
  • C)nein
  • D)nur dann, wenn die Person, die die Waffe führt oder benutzt, über 18 Jahre alt ist

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