Kurze Antwort
Hirschzunge und Sumpf- beziehungsweise Wasserschwertlilie gehören zu den besonders geschützten Pflanzenarten.
Die Bundesartenschutzverordnung schützt zahlreiche wildwachsende Pflanzenarten. Schwertlilien sind besonders geschützt; ebenso zählt die Hirschzunge zu den geschützten Pflanzen.
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