Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-35-2015

Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?

Kurze Antwort

Richtig sind: ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung vereinbart ist. und nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.

  • A)ja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist
  • B)ja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist
  • C)ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung vereinbart ist.
  • D)nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.

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