Kurze Antwort
Richtig sind: ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung vereinbart ist. und nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.
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