Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-61-2015

Ein(e) Jäger(rin) möchte eine Schusswaffe erwerben. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wichtigste Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines., Die zu erwerbende Schusswaffe und die Munition hierfür dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sein. und <p>Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines benötigen für den Erwerb von Langwaffen keiner vorherigen Erlaubnis durch die Waffenbehörde.</p>.

  • A)Wichtigste Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines.
  • B)Es ist gleichgültig, um welche Art von Jagdschein (Tages-, Jugend-, Falkner- oder Jahresjagdschein) es sich handelt.
  • C)Die zu erwerbende Schusswaffe und die Munition hierfür dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sein.
  • D)Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines benötigen für den Erwerb von Langwaffen keiner vorherigen Erlaubnis durch die Waffenbehörde.

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