Kurze Antwort
Richtig sind: Wichtigste Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines., Die zu erwerbende Schusswaffe und die Munition hierfür dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sein. und <p>Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines benötigen für den Erwerb von Langwaffen keiner vorherigen Erlaubnis durch die Waffenbehörde.</p>.
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