Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-108-2015

Ein Eigenjagdbezirk von 140 Hektar Größe soll in Form von zwei eigenständigen Jagdbezirken verpachtet werden. Ist dies zulässig?

Kurze Antwort

Nein, eine Teilverpachtung eines Eigenjagdbezirks ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil jeweils mindestens 75 Hektar haben, was bei 140 Hektar nicht möglich ist.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, aber nur dann, wenn ein Bezirk mindestens eine Größe von 75 Hektar besitzt
  • D)ja, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
Erklärung

Nach § 11 Abs. 2 BJagdG müssen bei Teilverpachtung von Eigenjagdbezirken beide Teile jeweils mindestens 75 ha umfassen. 140 ha lassen sich nicht in zwei Teilbezirke ≥75 ha aufteilen; mindestens 150 ha wären erforderlich.

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