Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-120-2015

Ein Hundeführer stellt fest, dass er bei einer Nachsuche in einer großen Dickung (10 ha) seinen geladenen Revolver verloren hat. Muss er dieses Abhandenkommen der zuständigen Waffenbehörde melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: grundsätzlich ja.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)ja, ab Kaliber .22lfb
  • C)ja, ab Kaliber .38 Special
  • D)nein

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