Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-101-2015

Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins besitzt keine eigene Kurzwaffe; er möchte sich für eine Nachsuche einen Revolver ausleihen. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins kann sich den Revolver für höchstens einen Monat ausleihen.

  • A)Das Ausleihen ist höchstens für eine Woche möglich.
  • B)Das Ausleihen ist für einen Monat möglich.
  • C)Das Ausleihen ist für ein Jahr möglich.
  • D)Ein Ausleihen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Erklärung

Für die Leihe einer Kurzwaffe ist zusätzlich zum Jagdschein eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Leihe muss durch einen Leihschein mit Datum nachgewiesen werden.

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