Kurze Antwort
Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins kann sich den Revolver für höchstens einen Monat ausleihen.
Für die Leihe einer Kurzwaffe ist zusätzlich zum Jagdschein eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Leihe muss durch einen Leihschein mit Datum nachgewiesen werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.