Kurze Antwort
Ein Schrank der Sicherheitsstufe A (nach VDMA) mit B-Innenfach reicht nicht aus; erforderlich ist mindestens ein Schrank mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1) für die gemeinsame Aufbewahrung von 7 Lang- und 2 Kurzwaffen.
Seit 06.07.2017 müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen mindestens in einem 0er-Schrank aufbewahrt werden; A/B-Schränke haben nur Altbestandsschutz. In 0er-Schränken dürfen Lang- und Kurzwaffen gemeinsam (ungeladen) verwahrt werden.
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