Kurze Antwort
Ein Jäger mit erst zwei Jahren Besitz eines Jahresjagdscheins kann nicht als Mitpächter aufgenommen werden, da er noch nicht jagdpachtfähig ist.
Für die Jagdpacht muss er einen Jahresjagdschein besitzen und bereits vorher drei Jahre lang einen solchen besessen haben. Jagderfahrung oder die Kenntnis des Reviers ersetzt diese Voraussetzung nicht.
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