Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-58-2015

Ein Jäger hat sich eine Dachsbracke zugelegt, deren Widerristhöhe unter 50 Zentimeter beträgt. Wie groß muss die Bodenfläche des Zwingers nach der Tierschutz-Hundeverordnung sein?

Kurze Antwort

Die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers muss mindestens 6 Quadratmeter betragen.

  • A)4 Quadratmeter
  • B)6 Quadratmeter
  • C)8 Quadratmeter
  • D)10 Quadratmeter
Erklärung

Bei einer Widerristhöhe bis 50 Zentimeter schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 6 Quadratmeter Bodenfläche vor. Für jeden weiteren Hund ist die Hälfte dieser Fläche zusätzlich erforderlich.

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