Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-58-2015

Ein Jäger hat sich eine Dachsbracke zugelegt, deren Widerristhöhe unter 50 Zentimeter beträgt. Wie groß muss die Bodenfläche des Zwingers nach der Tierschutz-Hundeverordnung sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: 6 Quadratmeter.

  • A)4 Quadratmeter
  • B)6 Quadratmeter
  • C)8 Quadratmeter
  • D)10 Quadratmeter

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