Kurze Antwort
Die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers muss mindestens 6 Quadratmeter betragen.
Bei einer Widerristhöhe bis 50 Zentimeter schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 6 Quadratmeter Bodenfläche vor. Für jeden weiteren Hund ist die Hälfte dieser Fläche zusätzlich erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.