Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-57-2015

Ein Jäger hat sich in seinem Revier ein kleines Waldgrundstück (Außenbereich) gekauft und möchte gerne eine kleine Jagdhütte mit einer Grundfläche von 5 Meter auf 4 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter errichten. Benötigt er hierzu eine Genehmigung?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)Nein, weil dieses Gebäude die maximale Größe von 50 m³ umbauten Raum nicht übersteigt; außerdem dient es nur dem gelegentlichen Aufenthalt von Menschen.
  • B)ja
  • C)Nein, da nach dem Landesjagdgesetz ein Jagdhütte zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gehört
  • D)Ja, er benötigt die Genehmigung der unteren Jagdbehörde.
Erklärung

Richtig ist: ja (Option 2). Eine Jagdhütte im Außenbereich ist grundsätzlich baurechtlich genehmigungspflichtig, auch wenn sie klein ist. Das Volumenlimit oder jagdliche Zwecke befreien nicht von der Baugenehmigung; zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, nicht die Jagdbehörde. Regeln können je nach Bundesland und Bebauungsplan variieren.

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