Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Richtig ist: ja (Option 2). Eine Jagdhütte im Außenbereich ist grundsätzlich baurechtlich genehmigungspflichtig, auch wenn sie klein ist. Das Volumenlimit oder jagdliche Zwecke befreien nicht von der Baugenehmigung; zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, nicht die Jagdbehörde. Regeln können je nach Bundesland und Bebauungsplan variieren.
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