Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-53-2015

Ein Jagdausübungsberechtigter will seinen Garten neu anlegen. Welche der genannten Pflanzen darf er NICHT aus seinem Revier mitnehmen?

Kurze Antwort

Wilde Tulpe, Schachblume und Sumpfschwertlilie dürfen nicht aus dem Revier mitgenommen werden.

  • A)Wilde Tulpe
  • B)Schachblume
  • C)Sumpfschwertlilie
  • D)Roter Fingerhut
Erklärung

Diese Pflanzen sind besonders geschützt und dürfen der Natur nicht entnommen oder in den eigenen Garten umgesetzt werden. Der Rote Fingerhut ist in dieser Prüfungsfrage nicht als richtige Antwort genannt.

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