Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-176-2015

Ein Jagdgast, der eine schriftliche Jagderlaubnis der Jagdpächterin besitzt, erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.

  • A)der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat
  • B)der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat
  • C)der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt
  • D)die Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat

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