Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-6-2015

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.

  • A)Keiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.
  • B)Nur der Jagdgast haftet für den Schaden.
  • C)Die jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.
  • D)Die jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden.

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