Kurze Antwort
Ja, ein Jagdscheininhaber darf Schrotpatronen auch in anderen Kalibern erwerben.
Für Munition von Langwaffen genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins. Eine eingetragene Langwaffe im entsprechenden Kaliber ist nicht erforderlich; eine mengenmäßige Begrenzung besteht ebenfalls nicht.
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