Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-121-2015

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Kurze Antwort

Ja, ein Jagdscheininhaber darf Schrotpatronen auch in anderen Kalibern erwerben.

  • A)ja, aber nur im Kaliber 16/65
  • B)ja, aber nur im Kaliber 16/67,5 und 16/65
  • C)Nein, er darf nur Munition für die eingetragene Flinte erwerben.
  • D)ja
Erklärung

Für Munition von Langwaffen genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins. Eine eingetragene Langwaffe im entsprechenden Kaliber ist nicht erforderlich; eine mengenmäßige Begrenzung besteht ebenfalls nicht.

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