Kurze Antwort
Ja, es ist generell eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.
Aufgetriebener Wildkörper nach Kammerschuss weist auf Gasbildung/Veränderungen hin und gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Nachsuchenwild ist in der Regel ein Fall für die amtliche Fleischbeschau; der gesamte Wildkörper mit Aufbruch ist vorzustellen.
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