Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-8-2015

Ein mit einem Kammerschuss erlegtes Alttier wird am nächsten Tag mit aufgetriebenem Tierkörper gefunden. Ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Ja, es ist generell eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

  • A)generell nein
  • B)ja, aber nur für den Pansen
  • C)ja, aber nur bei den Innereien
  • D)generell ja
Erklärung

Aufgetriebener Wildkörper nach Kammerschuss weist auf Gasbildung/Veränderungen hin und gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Nachsuchenwild ist in der Regel ein Fall für die amtliche Fleischbeschau; der gesamte Wildkörper mit Aufbruch ist vorzustellen.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten